Nach 15 Jahren technischer, kaufmännischer und allgemeiner Verwaltung vieler Wohnungseigentumsanlage mit den unterschiedlichsten Anforderungen und Menschen, stellt dieser Zweig auch heute eine Hauptsäule des Unternehmens dar.
Viele Eigentümer sind mit den Leistungen der tätigen Verwaltungen längst nicht mehr einverstanden und würden einen Wechsel wünschen. Die Erfahrung zeigt, dass sie mit ihrer Unzufriedenheit innerhalb der Eigentümergemeinschaft meist nicht alleine sind und es lediglich einer kleinen Initialzündung bedarf um diesbezügliche Änderungen herbeizuführen.
Eine ausführliche und neutrale Beschreibung des Procederes finden Sie über diesen link zum Mieterschutzverband.
Wenn Sie konkret an einen Wechsel Ihrer Verwaltung denken, empfielt sich jedenfalls eine vorherige Kontaktaufnahme – Gerne unterstützen wir Sie unverbindlich mit Rat und Tat, denn nicht wenige Eigentümergemeinschaften scheiterten mit diesem Vorhaben wegen kleiner Formalfehler!
Die Beauftragung eines neuen Verwalters hingegen erfordert lediglich die Unterfertigung der Vollmacht durch mehr als 50% aller bücherlichen Anteils/Nutzwert- Inhaber. Sehr empfehlenswert ist jedoch der Abschluss eines konkreten Verwaltungsvertrages. Dieses empfohlene Vertragsmuster enthält eine umfassende Leistungsbeschreibung, die selbstverständlich nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen angepasst werden kann Entsprechend dem gewünschten Leistungsumfang wird auch das Honorar anzupassen sein, wobei eine Unterschreitung des „MRG- Honorars“ (Kat. A Mietzins je m² Nutzfläche und Jahr) für die Verwaltung von Wohnungseigentum- auch bei noch so geringer Leistung- eher zur Vorsicht gemahnen sollte.